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Barrierefrei oder rollstuhlgerecht? Was die Begriffe bedeuten
In Anzeigen steht oft „barrierefrei“. Gemeint sein kann alles, vom einzelnen Haltegriff bis zur Wohnung, in der Sie mit dem Rollstuhl überall hinkommen. Hier steht, was die Begriffe bedeuten und wie Sie sich absichern.
Die Begriffe im Überblick
| Begriff | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Barrierefrei | Wird von der Norm DIN 18040 beschrieben. Menschen mit Behinderung sollen die Räume ohne fremde Hilfe nutzen können. |
| Rollstuhlgerecht | Geht in der DIN 18040-2 über barrierefrei hinaus und wird mit „R“ gekennzeichnet. Verlangt mehr Platz und zusätzliche Ausstattung. |
| Barrierearm | Kein festgelegter Begriff. Meist heißt es nur, dass es weniger Hindernisse gibt als üblich. |
| Rollstuhlgeeignet | Ebenfalls nicht festgelegt. Jeder Gastgeber kann das anders meinen. |
Was die DIN 18040 regelt
Die DIN 18040 hat mehrere Teile. Teil 1 gilt für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 für Wohnungen. Für Ferienwohnungen ist meist Teil 2 die Richtschnur. Sie legt zum Beispiel fest, wie breit Türen sein sollen, wie viel Bewegungsfläche vor Türen, Betten und im Bad frei bleiben muss und wie steil eine Rampe sein darf.
Als grobe Orientierung nennt die Norm für rollstuhlgerechte Wohnungen Türen mit 90 Zentimetern lichter Breite, Bewegungsflächen von 150 mal 150 Zentimetern und Rampen mit höchstens 6 Prozent Steigung. Für „nur“ barrierefreie Wohnungen sind die Werte kleiner. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Norm.
Warum ein Häkchen nicht reicht
Ob eine Wohnung für Sie passt, hängt von Ihrem Rollstuhl, Ihrem Bedarf und Ihrer Begleitung ab. Ein Elektrorollstuhl braucht mehr Platz zum Wenden als ein Aktivrollstuhl. Wer ein Pflegebett oder einen Lifter braucht, muss wissen, wie viel Platz neben dem Bett frei ist. Darum lohnt es sich, nach Maßen zu fragen und nicht nur nach dem Begriff.
So erkennen Sie eine verlässliche Angabe
- Der Gastgeber nennt konkrete Maße, zum Beispiel die Türbreite am Bad.
- Es gibt Fotos von Zugang, Bad und Schlafzimmer, auf denen die Verhältnisse zu erkennen sind.
- Eine Kennzeichnung wie „Reisen für Alle“ ist mit einem Nachweis belegt.
- Der Gastgeber beantwortet Rückfragen schriftlich und genau.
Eine Checkliste mit den wichtigsten Fragen finden Sie in unserem Ratgeber Checkliste für die Ferienwohnung mit Rollstuhl.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung. Normen und Förderungen ändern sich, prüfen Sie wichtige Maße und Bedingungen bei den zuständigen Stellen und schriftlich beim Gastgeber.